Allgemeine Geschäftsbedingungen

Crimebaker (Florian Krimbacher). Stand: Mai 2026 (v4).

Geltungsbereich-Abgrenzung: Diese AGB gelten für Beratung, Strategie, „Digitaler Betriebscheck“, Workshops und Schulungen sowie für alle sonstigen Dienstleistungen, die nicht unter einem eigenen Vertragswerk liegen. Nicht von dieser AGB erfasst: individuelle Custom-Dev-Projekte (dafür eigener Werkvertrag) und HausMeista-SaaS-Nutzung (dafür eigene SaaS-AGB).

§1

Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Florian Krimbacher (im Folgenden: „Auftragnehmer“, einzelunternehmerisch tätig, nicht im Firmenbuch eingetragen) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich IT-Beratung, Strategie-Analyse, digitaler Betriebscheck, Workshops und Schulungen.

(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG). Abweichende Regelungen für Verbraucher sind in den jeweiligen Paragraphen ausdrücklich gekennzeichnet.

(3) Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden abgelehnt und gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

§2

Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt nach schriftlichem Angebot insbesondere:

  • IT-Beratung und Strategie (Digitalisierung, Prozessautomatisierung, KI-Einsatz)
  • Digitaler Betriebscheck (Analyse des digitalen Reifegrads, Handlungsempfehlungen)
  • KI-Workshops und Schulungen (inhouse oder offen)
  • Umsetzungsbegleitung (Sparring, Review, Auswahl von Tools)
  • Hosting-Vermittlung (Einrichtung von Hosting/Cloud bei Drittanbietern; der Auftragnehmer tritt ausschließlich als Vermittler auf, nicht als Hosting-Anbieter, und ist nicht Vertragspartner des Hosting-Vertrags zwischen Auftraggeber und Drittanbieter)

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.

(3) Leistungen außerhalb des Angebots-Scope sind Mehraufwand und werden nach vereinbartem Stundensatz oder separatem Angebot abgerechnet.

(4) Bei Hosting-Vermittlung gilt:

  • Der Auftragnehmer empfiehlt den Hosting-Anbieter im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als IT-Berater (§ 1299 ABGB), trifft die Auswahl-Entscheidung jedoch nicht für den Auftraggeber. Die finale Auswahl und der Vertragsschluss mit dem Drittanbieter liegen beim Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber wird vor Vertragsschluss mit dem Drittanbieter über den Vermittler-Charakter ausdrücklich informiert. Diese Information erfolgt in Textform (Angebot oder gesonderte E-Mail).
  • Vertragspartner des Hosting-Vertrags wird ausschließlich der Auftraggeber gegenüber dem Drittanbieter. Der Auftragnehmer ist nicht Partei dieses Vertrags.

§3

Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind bis zum im Angebot angegebenen Datum, ansonsten 14 Tage ab Angebotsdatum, verbindlich.

(2) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme durch den Auftraggeber zustande (E-Mail genügt).

(3) Bei mündlichen Aufträgen entsteht der Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail genügt) durch den Auftragnehmer.

(4) Für Verbraucher (B2C): Der Auftragnehmer sendet nach Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert insbesondere die Erklärungen nach Abs. 5, sofern abgegeben.

(5) Für Verbraucher (B2C) bei Dienstleistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist: Soll die Dienstleistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, gibt der Verbraucher mit der Auftragsbestätigung folgende Erklärungen ausdrücklich ab:

a) „Ich verlange ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt.“

b) „Ich bestätige meine Kenntnis davon, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).“

Ohne diese beiden Erklärungen beginnt der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Erklärungen werden in Textform (z. B. E-Mail mit Auftragsbestätigung, ankreuzbare Felder im Buchungsformular) eingeholt und vom Auftragnehmer dauerhaft dokumentiert.

§4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Dokumente und Zugänge bereit, benennt einen fachkundigen Ansprechpartner und gibt Freigaben innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Freigabe als erteilt, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde. Die Freigabefiktion nach Satz 3 gilt nur gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) und nicht gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG).

(2) Verzögert sich die Leistung durch mangelhafte Mitwirkung, verlängern sich die Termine entsprechend. Der Auftragnehmer kann den daraus entstehenden Mehraufwand nach Stundensatz abrechnen.

(3) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§5

Lieferung und Abnahme

(1) Liefertermine sind unverbindlich (ca.-Termine), sofern sie nicht ausdrücklich als „fix“ oder „verbindlich“ schriftlich vereinbart sind.

(2) Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Arbeitsergebnisse per E-Mail oder im vereinbarten Repository / Staging.

(3) Der Auftraggeber prüft gelieferte Leistungen innerhalb von 14 Tagen. Meldet er innerhalb dieser Frist keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (stillschweigende Abnahme, gilt nur B2B).

(4) Teillieferungen und Teilabnahmen sind zulässig.

(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(6) Für Verbraucher (B2C): Die stillschweigende Abnahme nach Abs. 3 gilt nicht. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

§6

Vergütung und Zahlung

(1) Vergütungsmodelle (nach Angebot):

  • Festpreis für definierten Leistungsumfang
  • Zeit- und Aufwandshonorar (Stundensatz aus Angebot)
  • Retainer / Monatspauschale für laufende Leistungen

(2) Umsatzsteuer: Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (keine USt ausgewiesen).

a) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B): Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zur Umsatzsteuer optieren oder die Kleinunternehmergrenze überschreiten, gelten die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig.

b) Im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C): Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Endpreis bleibt unverändert; eine nachträgliche Belastung des Verbrauchers mit Umsatzsteuer findet nicht statt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko einer während der Vertragslaufzeit eintretenden Umsatzsteuerpflicht im Innenverhältnis selbst.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

(4) Bei Aufträgen ab EUR 1.000 netto gilt folgende Zahlungsstruktur als Standard, sofern nicht anders vereinbart:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50 % bei Abnahme / Projektende

(5) Zahlungsverzug B2B: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz). Pauschaler Ersatz für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB (EUR 40).

(6) Zahlungsverzug B2C: Verzugszinsen 4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB.

(7) Mahngebühren (gilt für B2B): EUR 15 pro Mahnung. Bei Verbrauchern nur tatsächlich entstandene Kosten.

(8) Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die Leistung aussetzen, bis ausstehende Beträge beglichen sind.

§7

Nutzungsrechte an Leistungsergebnissen

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.

(2) Bei Beratungs-/Workshop-Unterlagen ist ohne gesonderte Vereinbarung kein Weiterverkauf und keine Weitergabe an Dritte (außerhalb des Auftraggeber-Unternehmens) gestattet.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).

(4) Generische Bausteine, Methoden und Frameworks des Auftragnehmers (Templates, Checklisten, Workshop-Konzepte) bleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber wird nur das Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb eingeräumt.

(5) Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz nennen (Name, Logo, kurze Projektbeschreibung ohne interne Details). Im Verhältnis zu Unternehmern (B2B) gilt die Referenznennung als zulässig, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht (Opt-out). Im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) ist die Referenznennung nur mit ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung des Verbrauchers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zulässig (Opt-in); diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§8

Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen bei Übergabe frei von wesentlichen Mängeln sind und dem vereinbarten Umfang entsprechen.

(2) Als Mangel gilt nur eine Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang.

(3) Mängel sind reproduzierbar und konkret zu beschreiben.

(4) Fristen:

  • B2B (Unternehmer nach § 1 UGB): Die Gewährleistungsfrist wird einvernehmlich auf 6 Monate ab Abnahme verkürzt. Diese Verkürzung wird zwischen Unternehmern individuell vereinbart und gegebenenfalls zusätzlich im Angebot hervorgehoben.
  • B2C (Verbraucher nach § 1 KSchG): Es gilt die gesetzliche Frist nach §§ 922 ff. ABGB (2 Jahre).

(5) Primäres Gewährleistungsmittel ist die Verbesserung (oder Austausch) gemäß § 932 Abs. 1 ABGB. Erst nach zwei gescheiterten Verbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Preisminderung oder Vertragsauflösung (Wandlung) gemäß § 932 Abs. 4 ABGB verlangen.

(6) Ausgenommen: Mängel durch unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Änderungen durch Dritte, Ausfälle bei Drittanbietern.

(7) Bei Workshops und Beratungsleistungen schuldet der Auftragnehmer sorgfältige Leistungserbringung auf Stand des aktuellen Wissens, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§9

Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf das Netto-Auftragsvolumen pro Schadensfall. Bei laufenden Leistungen (Retainer / Dauerleistung) ist die Haftung auf das Netto-Honorar der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt begrenzt, mindestens jedoch auf das 12-fache des vereinbarten Monats-Nettohonorars und in jedem Fall auf mindestens EUR 5.000.

(3) Ausgeschlossen ist die Haftung (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) für:

  • entgangenen Gewinn
  • Datenverlust bei Leistungen, im Rahmen derer der Auftragnehmer mit produktiven Daten des Auftraggebers arbeitet (insbesondere Custom-Dev, Hosting-Vermittlung mit Datenmigration, Tool-Implementierung), wenn der Auftraggeber keine angemessene eigene Datensicherung in einer dem Geschäftsbetrieb entsprechenden Frequenz betreibt. Bei Beratungs- und Workshop-Leistungen ohne Zugriff auf produktive Daten findet dieser Ausschluss keine Anwendung.
  • mittelbare Schäden und Folgeschäden
  • Ausfälle bei Drittanbietern, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen

(4) Bei Hosting-Vermittlung haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die korrekte Weiterleitung der Daten an den Drittanbieter. Für die Hosting-Leistung selbst haftet der jeweilige Anbieter.

(5) Für Verbraucher: Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 2 und 3 gelten nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht (KSchG) entgegensteht.

§10

Geheimhaltung

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen strikt vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Vertragszwecke.

(2) Vertraulich sind insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Spezifikationen, Kundendaten, Preiskalkulationen.

(3) Diese Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und 3 Jahre nach Vertragsende.

(4) Ausgenommen sind allgemein bekannte Informationen sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflicht (vorherige Information der anderen Partei, soweit zulässig).

(5) Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung notwendige Subunternehmer einsetzen, die einer gleichwertigen Vertraulichkeitspflicht unterliegen.

§11

Datenschutz

(1) Beide Parteien halten die DSGVO und das DSG 2018 ein.

(2) Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handeln die Parteien als Verantwortlicher (Auftraggeber) und Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer). In diesem Fall wird vor Verarbeitungsbeginn ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

(3) Informationen zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer bei Vertragsanbahnung und Abwicklung: siehe Datenschutzerklärung.

§12

Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Projekte / Werke: Der Auftraggeber kann nach § 1168 ABGB jederzeit aufkündigen. Bereits geleistete Arbeit wird vergütet; ersparte Aufwendungen werden abgezogen.

(2) Dauerleistungen / Retainer: Ordentliche Kündigung mit 30 Tagen zum Monatsende durch beide Seiten.

(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als einer Monatsleistung trotz Mahnung
  • wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten
  • unzumutbarer Zusammenarbeit

(4) Bei Vertragsende Übergabe aller Arbeitsergebnisse, sofern Vergütung vollständig bezahlt ist.

§13

Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, wenn sie durch höhere Gewalt verhindert ist (Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Infrastruktur-Ausfälle, Cloud-Provider-Ausfälle).

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb von 5 Werktagen.

(3) Dauert das Ereignis länger als 6 Wochen, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§14

Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand: Sachlich zuständiges Gericht in Innsbruck. Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG; eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird mit Verbrauchern nicht getroffen.

(3) Schriftform: Änderungen bedürfen der Schriftform. Eine E-Mail mit identifizierbarem Absender genügt. WhatsApp, SMS und Chat-Nachrichten sind keine Schriftform im Sinne dieser Klausel.

(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(5) Aufrechnung: Der Auftraggeber kann nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§15

Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)

Dieser Paragraph gilt nur für Verträge mit Verbrauchern nach § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG.

Widerrufsbelehrung (FAGG)

Verbrauchern nach § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG steht bei Fernabsatz-Verträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Folgender Belehrungstext entspricht dem Muster in Anhang I des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG):

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Florian Krimbacher
Reimmichlgasse 11 Top A04, 6020 Innsbruck, Österreich
E-Mail: office@crimebaker.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Die operative Umsetzung der Doppelerklärung regelt § 3 Abs. 5 dieser AGB.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Werden im Rahmen der Dienstleistung digitale Inhalte (z. B. Workshop-Aufzeichnungen, Slide-Decks zum Download, Template-Pakete, Übungs-Repositories) bereitgestellt, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht hinsichtlich dieser digitalen Inhalte gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG, wenn:

a) der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,

b) der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und

c) der Auftragnehmer dem Verbraucher eine Bestätigung der Vereinbarung gemäß § 7 Abs. 2 FAGG auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.

Die Auftragsbestätigung per E-Mail erfüllt das Erfordernis des dauerhaften Datenträgers; sie muss die Erklärungen des Verbrauchers nach § 3 Abs. 5 dokumentieren sowie einen Beleg über die Bereitstellung der digitalen Inhalte (z. B. Download-Link mit Zeitstempel oder Versanddatum) enthalten.

Folgen unterlassener oder mangelhafter Belehrung

Erteilt der Auftragnehmer dem Verbraucher die Informationen über das Widerrufsrecht nach § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate ab dem Ende der ursprünglichen 14-Tage-Frist (§ 12 FAGG).

Muster-Widerrufsformular

An:

Florian Krimbacher
Reimmichlgasse 11 Top A04, 6020 Innsbruck, Österreich
E-Mail: office@crimebaker.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

____________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________

Name des/der Verbraucher(s): ___________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________

Datum: ___________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr

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